Stiftung startet Spendenaktion
Auch dieses Jahr wird es wieder eine Weihnachts-Mailing-Aktion zugunsten der Stiftung „Ev. Kirche Gravenbruch“ im Advent geben. Schwerpunkt der diesjährigen Spendenaktion soll u.a. die Kirchenmusik und Jugendarbeit in Gravenbruch sein. Wir bitten schon heute alle Interessierten, eine etwaige Zustiftung wohlwollend zu berücksichtigen. Persönliche Schreiben werden an alle bisherigen ZustifterInnen im Advent versandt. Sollten Sie bisher nicht zu den Zustifter(n)Innen gehören, gleichwohl aber an einer Zustiftung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Gravenbruch (telefonisch erreichbar am Dienstag von 9:00-10:30 Uhr, Tel. 06102 / 51928) oder an das gemeinsame Gemeindebüro am Marktplatz 8 in Neu-Isenburg (telefonisch erreichbar am Montag von 10:00-12:00 Uhr / Dienstag von 14:00-16:00 Uhr / Mittwoch von 10:00-12:00 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr / Donnerstag von 10:00-12:00 Uhr / Freitag von 10:00-12:00 Uhr, Tel. 06102 / 86801230).
Engagement für einen “guten Zweck” kann mit erheblichen steuerlichen Vor-teilen verbunden sein. Denn Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sieht dabei folgende Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen an Stiftungen vor: Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftungen) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.