Kirchliche Räume sind Orte des Glaubens und des Miteinanders in der Gesellschaft - und damit auch Orte gelebter Demokratie: Hier kommen
Menschen ins Gespräch, engagieren sich für ihre Nachbarschaft und gestalten das Zusammenleben im Ort mit. Welche dieser Räume die Evangelische
Kirche langfristig erhalten kann und wie sie finanziert werden, beschäftigte die Synode des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau im Verlauf ihrer
Herbsttagung am vergangenen Samstag in Dreieichenhain.
Ohne Gegenstimme und mit sechs Enthaltungen beschloss das Kirchenparlament den so genannten „Gebäudebedarfs- und -
entwicklungsplan“ für die sechs Nachbarschaftsräume zwischen Langen und Seligenstadt. Er legt fest, welche kirchlichen Gebäude künftig in welchem
Umfang finanzielle Unterstützung der Landeskirche für ihren baulichen Erhalt bekommen.
„Welche Räume erhalten wir? Welche Räume räumen wir dem Glauben ein?“, hatte Dreieichs Erster Stadtrat und Götzenhainer Synodaler Holger Dechert
bereits im Grußwort gefragt. Er warb dafür, bei den Entscheidungen auch die Bedeutung kirchlicher Gebäude für Zusammenhalt und demokratische
Beteiligung im Blick zu behalten. Dekan Steffen Held unterstrich im weiteren Verlauf der Tagung: "Diese Orte werden für demokratische Bildung und
Gemeinsinn gebraucht. Wenn Kirche sie nicht schafft und erhält, bieten andere sie an und bestimmen den Diskurs."
Bei den meisten Kirchen und Gemeindehäusern bleibt die finanzielle Unterstützung für ihren baulichen Erhalt bestehen. Viele können auch
umgebaut und für neue Angebote weiterentwickelt werden. Bei anderen konzentriert sich die Förderung künftig auf den Erhalt der vorhandenen
Bausubstanz. Für rund 20 Prozent der Fläche müssen andere Nutzungen oder Finanzierungswege gefunden werden. Erste Vermietungen und Kooperationen
im Dekanat zeigen, welche Möglichkeiten sich dafür eröffnen.
Dreieich–Neu-Isenburg: Sieben Wege bis zum Kompromiss
„Nicht so ganz einfach“ sei die Verständigung in Dreieich–Neu-Isenburg gewesen, berichtete Christiane Thomas. Der große Nachbarschaftsraum
umfasst beide Städte mit ihren unterschiedlichen Ortsteilen. Sieben Varianten und Untervarianten waren es, deren Beratung am Ende zu einer schweren, aber
einmütigen Entscheidung führten. Vor allem der große Bestand an Gemeindehausflächen hatte deutliche Einschnitte erforderlich gemacht.
Für die Verwaltung sind zwei Standorte vorgesehen: der Hauptstandort bei der Evangelisch-Reformierten Gemeinde Am Marktplatz in Neu-Isenburg mitten im
Alten Ort und eine Nebenstelle bei der Burgkirchengemeinde Dreieichenhain.
In Neu-Isenburg erhalten die Johanneskirche und die Kirche Am Marktplatz Kategorie A.
Kirche und Gemeindehaus im Buchenbusch werden Kategorie B zugeordnet.
Die Kirchen und Gemeinderäume in Gravenbruch und Zeppelinheim fallen vollständig in Kategorie C.
Für Gravenbruch hatten Überlegungen zur weiteren Gebäudeentwicklung schon länger bestanden.
Das Gemeindehaus Am Marktplatz erhält Kategorie A, der Johannes-Pavillon Kategorie B. Das Johannes-Zentrum wird Kategorie C zugeordnet.
Hintergrund: A, B oder C – was bedeutet das?
Der Plan ordnet die Gebäude drei Kategorien zu. Sie bestimmen, in welchem Umfang die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihren baulichen
Erhalt künftig unterstützt.
Gebäude der Kategorie A gehören zum langfristig vorgesehenen Bestand. Sie erhalten weiterhin die regulären Zuweisungen für den Betrieb und die
gesamtkirchliche Unterstützung bei Baumaßnahmen. Damit können nach den geltenden Regelungen sowohl ihr Erhalt als auch Umbauten und
Weiterentwicklungen unterstützt werden.
Gebäude der Kategorie B erhalten ebenfalls weiterhin die regulären Zuweisungen für den Betrieb. Bei Kategorie B erstreckt sich die Förderung auf
die Sicherung der Bausubstanz, häufig als „Dach und Fach“ bezeichnet. Für darüber hinaus gehende Umbauten oder Weiterentwicklungen müssen andere
Finanzierungswege gefunden werden.
Für Gebäude der Kategorie Centfallen ab 2027 sowohl die regulären Zuweisungen für den Betrieb wie auch die gesamtkirchliche Unterstützung bei
Baumaßnahmen. Das bedeutet nicht automatisch Schließung oder Verkauf. Soll ein Gebäude weiter genutzt werden, muss sein baulicher Unterhalt jedoch
anders finanziert werden. An einigen Standorten ist auch ein Verkauf vorgesehen